Pflicht
zur Änderungsmitwirkung
zur Änderungsmitwirkung
Zur Vervollständigung der Personalakte sind die Mitarbeiter verpflichtet, uns die Änderung der Personalstammdaten und Bewegungsdaten mitzuteilen.
Stammdaten
Bewegungsdaten
Amtliche Daten
Bank Daten
Änderungsmitwirkung
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