Antrag auf Fehlzeiten
Unter dem Begriff Fehlzeiten versteht man die in Stunden oder Tagen gemessene Abwesenheit der Mitarbeiter vom Arbeitsplatz. Nicht zu den Fehlzeiten zählen gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Abwesenheiten wie z. B. Urlaub. Fehlzeiten führen dazu, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.
01.
Urlaubsantrag
Bitte achten Sie immer auf gesetzliche Anspruch auf Urlaubstage
02.
Krankmeldung
Bitte unbedingt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem Frist von erste Werktag bis zum dritte Werktag nach Krankmeldung abgeben.
03.
Unbezahlte Urlaub
Sie können ebenfalls unbezahlte Urlaubstage beantragen. Diese werden als Fehlzeit berechnet
Antrag auf Fehlzeiten
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