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Antrag auf Fehlzeiten

Unter dem Begriff Fehlzeiten versteht man die in Stunden oder Tagen gemessene Abwesenheit der Mitarbeiter vom Arbeitsplatz. Nicht zu den Fehlzeiten zählen gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Abwesenheiten wie z. B. Urlaub. Fehlzeiten führen dazu, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können.  

01.
Urlaubsantrag

Bitte achten Sie immer auf gesetzliche Anspruch auf Urlaubstage

02.
Krankmeldung

Bitte unbedingt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem Frist von erste Werktag bis zum dritte Werktag nach Krankmeldung abgeben. 

03.
Unbezahlte Urlaub

Sie können ebenfalls unbezahlte Urlaubstage beantragen. Diese werden als Fehlzeit berechnet

Antrag auf Fehlzeiten

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